Immer häufiger ist von „Vergaberecht“ die Rede. Doch was ist darunter zu verstehen? Was und wer unterliegt dem Vergaberecht?
Öffentliche Auftraggeber können im Gegensatz zu Privatpersonen und Unternehmen ihre Aufträge nicht beliebig vergeben. Jede Beschaffungs- maßnahme muss grundsätzlich iSd Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG) durchgeführt werden. Die Beschaffung von Leistungen durch öffentliche Auftragsteller hat nach einem gesetzlich detailliert geregelten Vergabeverfahren zu erfolgen. Hält sich der öffentliche Auftraggeber nicht an das BVergG, kann bei den jeweiligen Vergabekontrollbehörden Einspruch gegen die Auftragserteilung eingelegt werden. Ein Einspruchsrecht steht grundsätzlich jedem unterlegenen Bieter zu. Ein Einspruch hat zur Folge, dass das zu vergebende Projekt zeitlich enorm verzögert wird bzw. der ganze Beschaffungsvorgang widerrufen werden muss.
Auftraggebern sei eindringlich geraten, sich vorab eingehend zu informieren und Vergaben gesetzgemäß durchzuführen, um möglichen Einsprüchen vorzubeugen. Unterlegenen Bietern (z.B. Bau- oder Lieferfirmen) wird empfohlen, ausführlich zu prüfen, ob die Vergabe tatsächlich gesetzeskonform durchgeführt wurde. Ist dies nicht der Fall, sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden und ein Einspruch in Erwägung gezogen werden.
Mit Mag. Daniel Stanonik LL.M. verfügen wir über einen ausgewiesenen Experten mit großer Praxiserfahrung auf dem Gebiet des Vergaberechts. Er hat bereits zahlreiche Beschaffungsvorgänge von öffentlichen Auftraggeber juristisch begleitet und ist auch als Vortragender (zB Universität Wien, Donau Universität Krems) in diesen Bereichen tätig. Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt damit über ein in Vorarlberg einzigartiges Knowhow auf dem Gebiet des Vergaberechts.

