Skiunfälle

Skiunfälle

Jedes Jahr häufen sich die Schiunfälle auf heimischen Pisten. Die neue Carvingtechnik bietet dem Schifahrer zwar rasch mehr Fahrspaß, aufgrund höherer Geschwindigkeiten stieg jedoch auch das Sturzrisiko. Dazu kommt, dass Carver durch die langgezogenen Kurvenradien oft mehr Platz benötigen. Die Zahl der Kollisionen steigt. Regelmäßig kommt es zu schwersten Verletzungen. Schiunfälle beschäftigen daher auch immer mehr die Gerichte.

Sofern ein Schiunfall auf eine Kollision oder auf eine mangelhafte Präparierung der Piste zurückzuführen ist, machen Verletzte regelmäßig Schadenersatzansprüche geltend. Im Falle einer Kollision kann ein Verletzter vom Unfallgegner Schadenersatz verlangen, wenn dieser den Zusammenstoss rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Rechtswidriges Verhalten liegt vor, wenn sich ein Schifahrer nicht an die FIS Regeln hält. Schuldhaft ist ein Verstoß gegen die FIS Regeln dann, wenn er dem Fahrer vorwerfbar ist, was in der Regel der Fall ist.

Bei Kollisionen ist es zunächst wichtig, sich den Namen und die Anschrift des Unfallgegners sowie allfälliger Zeugen zu notieren. Wer sich verletzt, sollte die Polizei rufen und für eine gute Dokumentation des Unfallhergangs Sorge tragen.

Unsere Kanzlei ist in Feldkirch, dem Sitz des für die großen Schigebiete in Vorarlberg (Montafon, Arlberg, Brandnertal, Bregenzerwald) zuständigen Landesgericht, situiert. Wir sind selbst hervorragende Schifahrer und wissen daher sowohl worauf es auf der Schipiste als auch im Gerichtssaal ankommt. Wir unterstützen sie professionell bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus einem Schiunfall; ebenso bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter.