Immobilienrecht

Immobilienrecht

Immobilienrecht bildet seit Jahren einen Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir errichten Mietverträge, Kaufverträge, Schenkungsverträge sowie sonstige Liegenschaftsverträge. Unsere Vereinbarungen sind für beide Seiten verständlich und die Anliegen aller Beteiligten werden berücksichtigt.

Wir beraten gerne bei Fragen zum Immobilienkauf und erstellen oder prüfen den notwendigen Kaufvertrag. Der Erwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung bedarf in der Regel einer Bankfinanzierung. Finanzierende Kreditinstitute verlangen meist eine Sicherstellung ihrer Darlehensforderung im Grundbuch. In solchen Fällen agieren wir als Treuhänder und kümmern uns um die Verbücherung des Eigentums und der Pfandrechte.

Wer bestimmt den Vertragserrichter?

Die Parteien können den Vertragserrichter grundsätzlich frei wählen. An Vorschläge Dritter, z.B. des Maklers, sind sie nicht gebunden. Da der Käufer in der Regel das Honorar für die Vertragserrichtung übernimmt, sucht er den Vertragserrichter aus. Der Verkäufer wird in den meisten Fällen seinen Vorschlag für einen Vertragserrichter annehmen.