Beraterhaftung bei Verlusten mit Wertpapiergeschäften
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch viele Kleinanleger erwischt. In der Hoffnung auf rasche Kursgewinne haben zahlreiche Sparer (fast) ihr gesamtes Vermögen verloren. Durch die Umsetzung der europäischen MIFID Richtlinie im Wertpapieraufsichtgesetz (WAG) haben Anleger nun bessere Möglichkeiten, um für Anlageverluste den Berater haftbar zu machen. Die Anforderungen an die Berater sind erheblich gestiegen. Genügt eine Beratung nicht mehr den gesetzlich vorgeschriebenen Maßstäben und ist die Investitionsentscheidung des Anlegers auf die schuldhaft fehlerhafte Beratung zurückzuführen, so ist der Berater bzw. die Bank schadenersatzpflichtig.
Eine Beratung ist beispielweise dann fehlerhaft, wenn sie nicht anlegergerecht war, etwa weil eine für den Anleger zu riskante Anlage empfohlen wurde. Die Beratung kann auch fehlerhaft gewesen sein, weil der Anleger nicht ausreichend über das potentielle Risiko aufgeklärt wurde. Es gibt genügend Fälle, in denen Berater das Risiko eines Totalverlustes bagatellisiert haben.
Um dies zu prüfen, sind insbesondere die Beratungsprotokolle relevant. Neben diesen Protokollen sind aber auch die tatsächlich getätigten Aussagen des Beraters zu berücksichtigen. Eine fehlerhafte Anlageberatung führt zu einer Vielzahl schadenersatzrechtlicher Fragen. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, sich bei Anwälten, die mit den Bestimmungen des WAG vertraut sind, beraten zu lassen.

