Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Maßgebliche Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern auszugleichen.

Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers bei Begründung, Beendigung sowie im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses werden vom Gesetzgeber deshalb detailliert geregelt. Zahlreiche Sonderbestim-mungen sollen Arbeitnehmer vor Übervorteilung durch ihren Dienstgeber schützen. Die vielen Sonder-regeln bewirken jedoch, dass auch viele Arbeitgeber nicht mit den Bestimmungen des Arbeitsrechtes vertraut sind. Rechtswidrige Versetzungen oder Kündigungen, gesetzeswidrige Abrechnungspraktiken etc. sind die Folge.

Arbeitsrecht und Sozialrecht gehören zu den Spezialgebieten unserer Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten und vertreten bundesweit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen und Kenntnis schätzen uns auch Gewerkschaften als Partner und Vertrauensanwalt. Egal ob Fragen zu Kündigung, Lohn- und Gehalt, Gleichbehandlung oder zur betrieblichen Mitbestimmung (Betriebsverfassung); bei uns sind sie richtig.